Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bike Performance
§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) „Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.bike-performance.net .
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Bike Performance
Benjamin Ehrlich
Bautznerstraße 75
D-01099 Dresden
Ust.-Id: DE815482528
Steuernummer: 20321507256
Registergericht Dresden
zustande.
(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung.
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb einer Woche.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://www.bike-performance.net einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto –> Meine Bestellungen einsehen.
§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse .
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
§4 Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
(2) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.
§5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
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§6 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bike Performance
Benjamin Ehrlich
Bautzner Straße 75
D-01099 Dresden
E-Mail b.ehrlich@bike-performance.net
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
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§7 Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf
Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt im Einklang mit § 357 Abs. 2 BGB, folgende Vereinbarung, nach der Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
§8 Vertragsprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
Stand der AGB Feb.2020
§9 Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fahrradwerkstatt
1. Auftragsformular In einem Auftragsformular werden die zu erbringenden Leistungen und der Fertigstellungstermin angege-ben. Beim Fertigstellungstermin handelt es sich um einen voraussichtlichen Termin, es sei denn er wurde ausdrücklich als verbindlich erklärt. Dem Auftraggeber ist eine Mehrfertigung des Auftragsformulars auszu-händigen.
1.1 Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Reparaturtermin abzusagen. Bei unendschuldigt nicht wahrgenommenen Terminen behalten wir uns Schadenersatzansprüche gemäß § 642 BGB vor.
1.2 Erscheint der Kunde nicht rechtzeitig zu einem vereinbarten Reparaturtermin, so hat dieser keinen Anspruch auf Einhaltung des Fertigstellungstermins.
2. Kostenvoranschlag Preisangaben im Auftragsformular sind unverbindlich. Will der Auftraggeber eine verbindliche Angabe des Preises, hat er beim Auftragnehmer einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern. Der Auftragnehmer ist an seinen Kostenvoranschlag einen Monat gebunden. Leistungen, die der Auftraggeber für den Auftrag-nehmer zur Erstellung des Kostenvoranschlages erbringt, können nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vereinbart ist. Wird auf Grund des Kostenvoranschlages die Arbeit in Auftrag gegeben, werden die in Rechnung gestellten Kosten für den Kostenvoranschlag auf die Reparaturrechnung angerechnet. Die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten dürfen nur überschritten werden, wenn sich bei Durchführung der Reparatur Erschwernisse herausstellen und der Auftraggeber der Kostenüberschreitung zustimmt.
3. Verzug des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verbindliche Fertigstellungstermine einzuhalten. Dies gilt nicht, so-weit durch eine Änderung oder Erweiterung der Arbeiten durch den Auftraggeber veränderte Verhältnisse herbeigeführt werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen.
3.2. Gleiches gilt bei einer Verzögerung in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die der Auftrag-nehmer nicht verschuldet hat.
3.3. In den vorgenannten Fällen besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zum Schadenersatz.
3.4. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
4. Abnahme
4.1. Der Auftraggeber hat den Reparaturgegenstand spätestens eine Woche nach Fertigstellung beim Auf-tragnehmer abzuholen. Für den Fall der Nichtabholung geltendie gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen zur nicht durchgeführten Abnahme.
4.2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch ma-chen, insbesondere die anfallenden Kosten für die Einstellung des Reparaturgegenstandes verlangen.Für nicht abgeholte Reparaturgegenstände berechnen wir ab dem 20. Tag nach vereinbarter Fertigstellung des Auftrages eine Stellgebühr von 1,00 EUR pro Tag. Am 90. Tag nach vereinbarter Fertigstellung wird der nicht abgeholte Reparaturgegenstand zur Kostendeckung zum Verkehrswert veräußert. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3. Der Auftragnehmer hat den Reparaturgegenstand bei der Abnahme unverzüglich auf die ordnungsmä-ßige Leistungserbringung und auf sichtbare Beschädigungen zu untersuchen und ggf. Mängel oder Schä-den unverzüglich zu reklamieren und eine schriftliche Aufnahme der Reklamation durch den Auftragnehmer zu ermöglichen. Unterbleibt eine solche Reklamation, gilt die Leistung als auftragsgemäß, mängel-und beschädigungsfrei erbracht.
5. Zahlung Der Rechnungsbetrag ist mit Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn die Leistung abge-nommen ist. Wirkt der Auftraggeber bei der Abnahme nicht mit, tritt Fälligkeiteine Woche nach Übersen-dung der Rechnung ein.
6. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräf-tig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
7. Vorauszahlung Der Auftragnehmer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn die zu beschaffenden Ersatz-teile einen Wert von 100 EUR übersteigen.
8. Pfandrecht des AuftragnehmersNeben dem gesetzlichen Pfandrecht steht dem Auftragnehmer auch ein vertragliches Pfandrecht an den in Besitz genommenen Reparaturgegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht wird erweitert auf Forderun-gen aus früher durchgeführten Reparaturleistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand zusammen-hängen.
9. Sachmängel
9.1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auf-tragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
9.2. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer auf Grund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
9.3. Ansprüche wegen Sachmängelnhat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeigeaus.
10. Besondere Haftungsausschlüsse
10.1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren ty-pischen Schaden begrenzt.
10.2. Der Auftragnehmer haftet nur für den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Auftraggeber hat kei-nen Anspruch auf Ausgleich daraus entstandener Folgeschäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Eine Haftung für Ausfallschäden oder auch für Kosten einer vorübergehenden Er-satzbeschaffung ist ausgeschlossen.
10.3. Die Haftung für sonstige Schäden am Reparaturgegenstand, die bereits vor Leistungserbringung am Reparaturgegenstand vorhanden waren und durch die Leistungserbringung lediglich zutage treten oder quantitativ vergrößert werden.
10.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Be-triebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung ent-sprechend.
10.5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
11. EigentumsvorbehaltEingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Reparaturpreises Eigentum des Auf-tragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil der reparierten Sache geworden sind.